Hausordnung

Diese Hausordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände des Treckertreffen HVL mit dem Ziel, die
Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen zu verhindern. Das Gelände des Treckertreffen HVL und Verunreinigungen zu schützen und einen störungsfreien Ablauf
der Veranstaltung auf dem Gelände des Treckertreffen HVL zu gewährleisten.

Gültigkeit der Hausordnung
Die Besucher des Geländes des Treckertreffen HVL bestätigen mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie
verbindlich. Diese Hausordnung hängt am Eingang des Geländes des Treckertreffen HVL aus und kann vor dem Zugang eingesehen werden. Die Hausordnung ist für jedermann
gültig, der sich auf dem Gelände des Treckertreffen HVL aufhält.
Hausrecht, Anweisungen des Personals und von Einsatzkräften
Die Wollenberg & Wendland GBR und deren Vertretern steht auf dem gesamten Gelände des Treckertreffen HVL das alleinige Hausrecht zu. Dieses wird teilweise von
beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist. Den Anweisungen der Inhaberin des Hausrecht und deren Vertreten und Hilfspersonen,
dem Ordnungsdienst und gegebenenfalls Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Polizei) ist Folge zu leisten!

Ausschluss
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann wenn ein Besucher auf dem Gelände eine Straftat begeht oder grob gegen die Hausordnung verstößt, ist die Inhaberin
des Hausrechts berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht sie von diesem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert das Veranstaltungsticket seine
Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.

Personenkontrollen
Die Inhaberin des Hausrechts behält sich das Recht vor, Taschen- und Körperkontrollen durchzuführen. Der Ordnungsdienst darf Personen, auch durch den Einsatz technischer
Hilfsmittel, dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von verbotenen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Dem Ordnungsdienst ist Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf der Ordnungsdienst davon
ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot zu verstoßen beabsichtigt und aus diesem Grund den Eintritt/Aufenthalt auf dem Gelände des Treckertreffen HVL verweigern. Wird
ein Besucher aus oben genannten Gründen vom Veranstaltungsgelände verwiesen oder nicht zugelassen, so hat er keinen Anspruch auf Geldersatz für sein Ticket.

Erste Hilfe/Verletzungen
Bei Verletzungen oder Erkrankungen steht ein Sanitätsteam zur Verfügung. Jeder Unfall/Personenschaden ist unverzüglich dem Ordnungsdienst mitzuteilen.

Eintritt
Der Eintritt zu einer Veranstaltung ist nur mit gültigem Veranstaltungsticket gestattet. Jeder ist verpflichtet, auf Verlangen sein Veranstaltungsticket dem Ordnungsdienst
vorzuweisen.

Jugendschutz und Altersgrenzen
Es gilt das Jugendschutzgesetz. Der Ordnungsdienst ist angewiesen die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. Ab 22 Uhr ist
Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt nur gestattet in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.

Alkoholischer Getränke
Alkoholische Getränke werden nur an Besucher über 18 Jahren nach Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises abgegeben. Offensichtlich alkoholisierte oder unter Drogen
stehende Personen haben keinen Zutritt zum Gelände des Treckertreffen HVL.

Verhalten
Auf dem Gelände des Treckertreffen HVL hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert
oder belästigt wird.

Müllentsorgung
Für die Entsorgung von anfallendem Müll sind die vorhandenen Müllbehälter zu verwenden. Das achtlose Wegwerfen oder Hinterlassen von Müll wird vom Ordnungsdienst
überwacht.

Umwelt
Es ist uns ein Anliegen, dass auch die nähere anliegende Umgebung um das Gelände des Treckertreffen HVL geschont wird. Bitte beachten Sie die Regelungen der Hausordnung
(insbesondere hinsichtlich der Müllentsorgung und Benutzung der Toiletten) auch in der näheren Umgebung des Geländes des Treckertreffen HVL.

Auf dem Gelände des Treckertreffen HVL ist verboten:
jegliche Art von politischer Propaganda oder Handlungen, sowie die Äußerung, Verwendung oder Verbreitung von rassistischen, fremdenfeindlichen oder
sonstigen radikalen, insbesondere rechtsradikalen Parolen, Gesten, Emblemen oder Symbolen;
das Mitführen von Waffen jeglicher Art;
das Mitbringen jeglicher Art von Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen (bengalische Feuer, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben, etc.):
das Verrichten der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten;
das Betreten von Bereichen, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind;

Offene Feuer sind nur in entsprechenden Feuerschalen gestattet. Die entsprechende Feuerschale hat einen Durchmesser von 1 m nicht zu übersteigen. Die verbleibende Asche
ist auf nicht in den Müllbehältern, sondern auf dem Feuerplatz zu entsorgen.

Bild-, Video- und Tonaufnahmen
Soweit nicht berechtigte Interessen des Besuchers entgegenstehen, werden während der Veranstaltung Fernseh- und Rundfunkaufnahmen in Bild und Ton, durch dazu
berechtigte Personen durchgeführt, der Besucher erklärt sich dazu bereit, dass diese ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, veröffentlicht und ausgestrahlt werden dürfen.

Lärm
Bei Traktorpullingveranstaltungen kann aufgrund hoher Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es wird dringend empfohlen einen
geeigneten Gehörschutz zu verwenden.
Und nun heißt es:
„FULL PULL“